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   LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03   

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LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03 (https://dejure.org/2003,86360)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.11.2003 - L 1 RA 16/03 (https://dejure.org/2003,86360)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. November 2003 - L 1 RA 16/03 (https://dejure.org/2003,86360)
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  • BSG, 21.04.1988 - 11a RA 19/87

    Halbjahreskurs mit Ganztagsunterricht - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Die Beklagte verwies diesbezüglich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (vom 21.04.1988, 4/11a RA 19/87).

    Davon abgesehen erfüllen die vom Kläger beim REFA-Institut erfolgreich absolvierten einzelnen, in Modulform durchgeführten und längstens sechs Wochen dauernden Qualifizierungsmaßnahmen in ganz bestimmten Teilbereichen der Berufswelt - wie die Beklagte in ihrem Widerspruchsbescheid zutreffend erkannt hat - nicht die vom BSG in seiner älteren Rechtsprechung (Urteil vom 21.04.1988, Az: 4/11a RA 19/87, zitiert nach jurisweb) aufgestellten zeitlichen Anforderungen an eine Fachschulausbildung (Lehrgang von mindestens einem halben Jahr mit Ganztagsunterricht oder in der Regel insgesamt 600 Unterrichtsstunden).

  • BSG, 06.02.2003 - B 13 RJ 5/02 R

    Berücksichtigung der Zeit einer schulischen Ausbildung neben einer versicherten

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Wenn er dabei typisierend allein darauf abstellt, dass der Versicherte durch seine Ausbildung eine berufliche Qualifikation erreicht hat, die ihm die Aufnahme einer regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglicht, ist dies auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden BSCG a.a.O.; vergleiche auch jüngst BSG, Urteil vom 6. Februar 2 003, B 13 RJ 5/02 R, ebenfalls zitiert nach JURIS).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 12/98 R

    Ausbildungsanrechnungszeit - Zeit zwischen Abschlußprüfung an einer Hochschule

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Im Urteil vom 23. März 1999, B 4 RA 12/98 R (zitiert nach JURIS) hat das Bundessozialgericht (BSG) ausgeführt, dass nur solche Zeiten einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung den Tatbestand einer Anrechnungszeit im Sinne des SGB VI erfüllen, die der "Ausbildung" dienen, in denen also Berufsausbildung tatsächlich erfolgt ist; das Ende der Ausbildung wird danach grundsätzlich durch die Abschlussprüfung gesetzt.
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 19/90

    Zum Ersatz des Ausbildungsgeldes durch das Übergangsgeld für eine

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    So hat das BSG in einem Fall, in dem es um die Förderung einer Rehabilitation durch Übergangs- statt Unterhaltsgeld ging, eine Spezialausbildung zum Funkelektroniker als Fortsetzung der Ausbildung zum Nachrichtengerätemechaniker angesehen (BSG-Urteil vom 31.03.1992, Az: 9 b RAr 19/90, ">40%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 40 AFG Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 1 RA 134/01

    Vormerkung einer Ausbildungs-Anrechnungszeit - Berufsausbildung - Erstausbildung

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Die Begrenzung auf Erstausbildungen, die sich an die Terminologie im Arbeitsförderungsrecht anlehnt (§§ 40 ff AFG; 59 ff und 77 ff SGB III) und die durch die Einführung des Tatbestandes der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 SGB VI ins Rentenversicherungsrecht übertragen wurde, privilegiert Ausbildungen gegenüber den Fortbildungen und Umschulungen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2002, L 1 RA 134/01, zitiert nach JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - L 18 KN 28/98

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Nach den Erläuterungen auf Seite 7 der Broschüre betrifft Teil C die "Berufliche Weiterbildung" und gerade nicht Berufs- oder Meisterausbildung (auch die ganztägige Meisterausbildung ist grds. eine anrechnungsfähige Zeit, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.1999, L 18 KN 28/98, zitiert nach JURIS), die mit B bzw. BM gekennzeichnet sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1981 - L 4 An 84/79
    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Mit Schreiben vom 07.01.1998 teilte die Beklagte unter Hinweis auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vom 25.05.1981, L 4 An 84/79) mit, die Ablehnung der REFA-Ausbildung als Anrechnungzeiten sei rechtmäßig, weil die REFA-Lehrgänge keine Fachschulausbildung darstellten.
  • LSG Thüringen, 20.04.1995 - L 5 Vb 152/94

    Absehen von der Darstellung der Entscheidungsgründe - Merkzeichen 'RF' -

    Auszug aus LSG Saarland, 13.11.2003 - L 1 RA 16/03
    Vielmehr kann dieser Mangel durch ein Urteil des Landessozialgerichts geheilt werden (Thüringisches LSG, Urteil vom 20.04.1995, L 5 Vb 152/94, Breith. 1996, 325; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage 2002, § 137 Rdnr. 7 g).
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